Rechtsanwältin / Fachanwältin Sylvia Püschel


Anwaltsprofil

Bereits seit mehr als 23 Jahren berät Frau Rechtsanwältin Sylvia Püschel ihre Mandant*innen bei juristischen Fragen.

Das rechtswissenschaftliche Studium absolvierte sie von 1989 bis 1993 an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem sich anschließenden Referendariat am Kammergericht Berlin, welches sie 1996 mit dem 2. Staatsexamen beendete, erhielt sie im Mai 1997 die Zulassung als Rechtsanwältin und begann ihre Tätigkeit als Partnerin der Sozietät ehemals Gräning-Richter & Partner, sodann Gräning & Püschel und seit 2009 Püschel & Kollegen.

Bundesweit vertretungsberechtigt an den Oberlandesgerichten und am Kammergericht ist Frau Rechtsanwältin Sylvia Püschel seit Juli 2002. Mit dem 5. Mai 2008 ist sie zugleich auch Fachanwalt für Familienrecht, seit Juni 2016 Fachanwältin für Erbrecht.

Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein, im Förderverein Mahlower City e. V., im Zossener Anwaltsverein Teltow-Fläming, RSV 93 Königs Wusterhausen Wildau und Fördermitglied der SOS-Kinderdörfer


Tätigkeitsschwerpunkte

  • Familienrecht (Ehescheidung/Sorgerecht/Umgang/Unterhalt/Vorsorge u.a.)
  • Erbrecht